bewusst geschehen, absichtlich geschehen, absichtlich passieren, bewusst passieren
verwarnen - rügen - tadeln - maßregeln - zurechtweisen - ermahnen - in Anspruch nehmen - rechtlich belangen - abfordern - belangen
Abmahnen bedeutet, eine Person oder ein Unternehmen formell auf ein rechts- oder vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und sie zur Unterlassung oder Korrektur aufzufordern. Meist geschieht dies schriftlich und enthält oft eine Frist, eine genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens sowie die Ankündigung möglicher rechtlicher Schritte bei Wiederholung oder Nichtbeachtung. Im Arbeitsrecht wird ein Mitarbeiter abgemahnt, um ihn auf Pflichtverletzungen hinzuweisen und ihm die Chance zu geben, sein Verhalten zu ändern. Im Wettbewerbs- oder Urheberrecht werden Abmahnungen genutzt, um unlauteres Verhalten oder Rechtsverletzungen außergerichtlich zu klären.