Rücktritt, Aufgabe, Verzicht, Abdankung, Demission, Stilllegung, Beendigung, Einstellung
überlassen - übertragen - veräußern - weggeben - abgeben - verkaufen - cedieren - resignieren - kündigen - zurücktreten
Abtreten bedeutet im Allgemeinen, dass eine Person auf einen Anspruch, ein Recht oder einen Besitz verzichtet und diesen einem anderen überlässt. Häufig wird der Begriff im juristischen und vertraglichen Kontext verwendet, etwa wenn Forderungen, Nutzungsrechte oder Eigentumsanteile an Dritte übertragen werden. Auch im politischen oder organisatorischen Bereich kann er bedeuten, ein Amt oder eine Position niederzulegen und damit an eine andere Person zu übergeben. In beiden Fällen geht es darum, bestehende Ansprüche oder Funktionen offiziell und rechtswirksam aus der eigenen Verfügungsgewalt zu entlassen und einer anderen Partei einzuräumen.