Amnestie, Straferlass, Gnadenakt, Gnadenerweis, Gnadenentscheidung, Strafnachlass, Strafaufhebung, Strafmilderung
Straffreiheit - Begnadigung - Vergebung - Gnadenerlass - Straferlass - Generalpardon - Gnadenakt
Amnestie ist ein rechtlicher Akt, durch den der Staat bestimmte Straftaten oder ganze Gruppen von Straftaten nachträglich straffrei stellt. Sie führt in der Regel dazu, dass laufende Strafverfahren eingestellt werden und bereits verhängte Strafen erlassen oder nicht mehr vollstreckt werden. Amnestien werden oft aus politischen, humanitären oder gesellschaftlichen Gründen gewährt, etwa nach politischen Umbrüchen oder zur Befriedung sozialer Konflikte. Im Unterschied zur individuellen Begnadigung bezieht sich Amnestie meist auf eine Vielzahl von Personen oder Tatbeständen und wirkt generell, nicht nur für einzelne Verurteilte.