Integration, Eingliederungsprozess, Eingliederungsmaßnahme, Angliederung, Aufnahme, Einbindung, Einordnung, Integrierung
eingliederung - eingliederungsvorgang - integration - eingliederung in - zuschlag - zusatz - anbindung - zuordnung - zugehörigkeit - anschluss - eingemeindung - einverleibung - beitritt
Angliederung bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Einheit – etwa ein Unternehmen, eine Organisation, eine Behörde oder ein Gebiet – rechtlich, organisatorisch oder strukturell an eine bereits bestehende Einheit angeschlossen wird. Häufig geschieht dies im Rahmen von Unternehmensübernahmen, Verwaltungsreformen oder territorialen Neuordnungen. Ziel ist meist eine engere Zusammenarbeit, die Vereinheitlichung von Strukturen, die Nutzung von Synergien oder eine klarere Zuordnung von Zuständigkeiten. Im rechtlichen Kontext wird der Prozess oft durch Verträge, Beschlüsse oder gesetzliche Regelungen gesteuert, die festlegen, welche Rechte und Pflichten übertragen werden und wie die Integration praktisch umgesetzt wird.