Anschlusskunde Synonym

Synonyme Anschlusskunde

Endkunde


Ein Anschlusskunde ist eine natürliche oder juristische Person, die an ein Versorgungsnetz, zum Beispiel für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme, technisch angeschlossen ist und über diesen Anschluss Leistungen bezieht oder beziehen kann. Der Begriff wird häufig im Energierecht und in der Versorgungswirtschaft verwendet. Anschlusskunden haben vertragliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Netzbetreiber oder Lieferanten, etwa hinsichtlich Netzzugang, Abrechnung, Wartung des Anschlusses und Unterbrechungen der Versorgung. Sie unterscheiden sich von Einspeisern oder Netzbetreibern, da sie typischerweise Leistungen aus dem Netz entnehmen, statt Energie oder Medien in das Netz einzuspeisen.

Kategorie: Energie


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