jemanden überführen, jemanden entlarven, jemanden überführen der Lüge, jemanden der Tat überführen, jemandem die Schuld nachweisen, jemandem die Täterschaft nac... [mehr]
Erörterung - Ausführung - Einleitung - Beginn - Einstieg - Vorgehensweise - Handlungsschritt - Bearbeitung - Tätigkeit - Durchführung - Maßnahme - Vorgehen
Eine Aufnahmehandlung ist im strafrechtlichen Sinne eine Handlung, mit der eine strafbare Tätigkeit oder ein strafbares Verhalten beginnt oder konkret eingeleitet wird. Sie markiert häufig den Übergang von einer bloßen Vorbereitung zu einem rechtlich relevanten Stadium der Tat, etwa zur Versuchsstrafbarkeit. In strafprozessualem Zusammenhang können als Aufnahmehandlungen auch erste, auf die Ermittlungs- oder Beweisaufnahme gerichtete Maßnahmen verstanden werden, mit denen ein Verfahren praktisch in Gang gesetzt wird. Welche konkreten Verhaltensweisen als Aufnahmehandlung gelten, hängt vom jeweiligen Straftatbestand und der rechtlichen Einordnung des Einzelfalls ab.