Gebäudebau, Überbau, vertikaler Bau, Aufbauten, Bau über Geländeniveau
Hochbau - Aufständerung - Aufstockung - erhöhte Bauweise - Überbauung - Aufbau über Niveau - aufgeständerte Bauweise
Der Ausdruck „Bau über Geländeniveau“ bezeichnet alle Bauteile und Bauwerke, die sich oberhalb der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche befinden. Dazu zählen typischerweise Gebäude, Aufbauten, Anbauten oder technische Konstruktionen, deren tragende Strukturen und Nutzungsebenen über dem umgebenden Erdreich liegen. Im bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Kontext ist die Unterscheidung zwischen Bereichen über und unter Geländeniveau wichtig, etwa für die Berechnung von Gebäudehöhen, Abstandsflächen, Geschosszahlen, Brandschutzanforderungen und die Einordnung in Bebauungspläne. Der Begriff dient somit der technischen und rechtlichen Beschreibung der Lage eines Bauwerks im Verhältnis zum Gelände.