stattgegeben werden, genehmigt werden, bewilligt werden, zugesprochen werden, entsprochen werden, angenommen werden, befürwortet werden, gutgeheißen werden
Begründung - Darlegung - Erläuterung - Herleitung - Argumentation - Begründungsausführung - Begründungsschrift - Begründungstext - Begründungsvortrag - Begründungsführung
Begründungsdarlegung bezeichnet im rechtlichen Kontext die nachvollziehbare, strukturierte und schriftlich fixierte Darstellung der Gründe, die einer Entscheidung, einem Bescheid, einem Urteil oder einer sonstigen Maßnahme zugrunde liegen. Sie dient dazu, den Gedankengang der entscheidenden Stelle transparent zu machen, die Rechtsgrundlagen und tatsächlichen Erwägungen offenzulegen und damit Überprüfbarkeit, Rechtskontrolle und Rechtsschutz zu ermöglichen. Eine ordnungsgemäße Begründungsdarlegung ist häufig gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Wirksamkeit und Bestandskraft von Entscheidungen. Fehlt sie oder ist sie unzureichend, kann dies zur Anfechtbarkeit oder Aufhebung der Entscheidung führen.