unterstützungsleistung, hilfeleistung, unterstützung, beistand, assistenz, unterstützungsangebot, unterstützungsservice
amtliche Unterstützung - gesetzliche Vertretung - Vormundschaft - Amtsvormundschaft - Beistand - Beistandsdienst - Unterstützungsleistung - Beistandshilfe
Eine Beistandschaft ist ein freiwilliges Angebot des Jugendamts an alleinerziehende oder getrennt lebende Elternteile, meist die Mutter oder den Vater, bei der rechtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und/oder der Feststellung der Vaterschaft für ein Kind. Durch einen schriftlichen Antrag übernimmt das Jugendamt als Beistand bestimmte Aufgaben, etwa die Berechnung, Geltendmachung und notfalls gerichtliche Durchsetzung des Kindesunterhalts. Die elterliche Sorge bleibt dabei grundsätzlich unverändert; es handelt sich also nicht um eine vollständige Vormundschaft, sondern um eine gezielte rechtliche und administrative Unterstützung für das Kind in Unterhalts- und Abstammungsangelegenheiten.