umfassende Betreuung, Rundumbetreuung, ganzheitliche Betreuung, vollständige Betreuung, Betreuung in sämtlichen Belangen, Betreuung in allen Belangen, Betreuung in jeder Hinsicht, Betreuung... [mehr]
umfassende Betreuung - Rundumbetreuung - vollständige Betreuung - Gesamtbetreuung - Betreuung in allen Belangen - Betreuung in allen Angelegenheiten - Betreuung in sämtlichen Belangen - Betreuung in allen Lebenslagen - ganzheitliche Betreuung - allumfassende Betreuung
Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten bezeichnet eine umfassende rechtliche und tatsächliche Vertretung einer Person in allen relevanten Lebensbereichen, etwa Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und Behördenangelegenheiten. Sie kommt typischerweise dann zum Einsatz, wenn eine volljährige Person wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Eine solche Betreuung wird in der Regel durch ein Gericht angeordnet und einem Betreuer übertragen, der die Interessen der betroffenen Person wahrnimmt und sie im Rechtsverkehr vertritt, wobei stets deren Wohl, Wünsche und Selbstbestimmung im Mittelpunkt stehen.