Grundsatzpapier, Positionspapier, Leitpapier, Konzeptpapier, Rahmenpapier, Strategiepapier, Programmpapier, Orientierungspapier
Staat - Föderation - Bundesstaat - Gemeinschaft - Zusammenschluss - Vereinigung - Allianz
Der Begriff „Bund“ bezeichnet im Deutschen vor allem den Gesamtstaat auf nationaler Ebene, also die föderale Ebene über den Bundesländern, wie etwa in „Bundesregierung“ oder „Bundeshaushalt“. Daneben kann „Bund“ auch einen Zusammenschluss mehrerer Einheiten bedeuten, zum Beispiel von Staaten, Vereinen oder Personen zu einem gemeinsamen Zweck. In der Alltagssprache taucht der Ausdruck zudem in festen Verbindungen auf, etwa als Bezeichnung für einen Verband oder eine Organisation. Je nach Kontext schwankt die Bedeutung zwischen politischem Zentralstaat und organisierter Gemeinschaft mit verbindlicher Ordnung und gemeinsamen Zielen.