gesetzlich werden, legal werden, legitim werden, zulässig werden, erlaubt werden
die Berechtigung - der Anspruch - die Befugnis - die Befugnisgrundlage - die Rechtslage - die Rechtsordnung - die Rechtsnorm - die Rechtsposition - das Gesetz - die Rechtsansicht
Das Recht bezeichnet die Gesamtheit der in einer Gesellschaft gültigen Regeln, die durchsetzbar sind und das Zusammenleben ordnen. Es umfasst unter anderem Gesetze, Verordnungen und Gewohnheitsrecht und dient dazu, Konflikte zu lösen, Ansprüche zu bestimmen und Verhaltensweisen zu steuern. Recht wird von staatlichen Organen wie Parlamenten, Gerichten und Verwaltungen geschaffen, angewandt und kontrolliert. Es unterscheidet sich von Moral oder bloßen sozialen Normen dadurch, dass seine Einhaltung notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Der Begriff kann außerdem einen individuellen Anspruch bezeichnen, etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung.