die Niederschrift, das Protokoll, die Aufzeichnung, die schriftliche Ausfertigung, die Ausarbeitung, die Textfassung, die schriftliche Version, die Dokumentation, die Verschriftlichung
die Endfassung - die endgültige Fassung - die finale Fassung - die ausgefeilte Fassung - die ausgereifte Fassung - die fertige Fassung - die ausgearbeitete Version - die Endversion - die endgültige Version - die finale Version - die fertige Version
Die ausgearbeitete Fassung bezeichnet eine inhaltlich und formal überarbeitete, fertiggestellte Version eines Textes, Konzepts oder Dokuments. Sie entsteht in der Regel nach einem oder mehreren Entwürfen oder Rohfassungen und enthält bereits alle wesentlichen Ergänzungen, Präzisierungen und Korrekturen. Eine ausgearbeitete Fassung ist meist so gestaltet, dass sie präsentiert, eingereicht, publiziert oder als Entscheidungsgrundlage genutzt werden kann. Sie kann sich auf wissenschaftliche Arbeiten, Verträge, Konzepte, Berichte, Reden oder andere schriftliche oder konzeptionelle Ausarbeitungen beziehen und stellt in vielen Arbeitsprozessen den letzten oder vorletzten Bearbeitungsschritt dar.