die Inbesitznahme Synonym

Synonyme die Inbesitznahme

Aneignung - Besitzergreifung - Besitznahme - Inanspruchnahme - Übernahme


Die Inbesitznahme bezeichnet den Vorgang, durch den eine Person die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache erlangt. Sie spielt im Sachenrecht eine zentrale Rolle, da der Besitz häufig Voraussetzung für den Erwerb von Eigentum ist. Die Inbesitznahme kann durch körperliche Übergabe, symbolische Übergabe (zum Beispiel Schlüsselübergabe) oder einverständliche Besitzkonstitute erfolgen. Im praktischen Alltag tritt sie etwa beim Einzug in eine Wohnung, der Übergabe eines Fahrzeugs oder der Übernahme eines Grundstücks auf. Entscheidend ist, dass die betreffende Person die tatsächliche Herrschaft ausübt und dieser Zustand nach außen erkennbar ist.

Kategorie: Recht


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