das Institut, die Institution, die Organisation, die Behörde, die Anlage, die Ausstattung, das Mobiliar, die Möblierung, die Ausrüstung
die Vertretung - die Repräsentanz - die Lobby - die Fürsprache - der Beistand - die Unterstützung - die Interessenlobby - die Vertretungsorganisation - die Arbeitnehmervertretung - die Personalvertretung - die Mandatsvertretung - die Standesvertretung - die Berufsvertretung - die Interessenwahrnehmung - die Interessenvertretungsorganisation
Die Interessenvertretung bezeichnet das organisierte Eintreten für die Anliegen, Bedürfnisse und Rechte einer bestimmten Gruppe, etwa von Arbeitnehmern, Verbrauchern, Mietern oder Berufsgruppen. Sie bündelt gemeinsame Positionen, formuliert Forderungen und bringt diese gegenüber Politik, Verwaltung, Unternehmen oder Öffentlichkeit zur Geltung. Dies kann durch Verhandlungen, Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren oder durch Beratung und Unterstützung der vertretenen Personen geschehen. Typische Formen der Interessenvertretung sind Gewerkschaften, Verbände, Kammern, Betriebsräte oder Patientenvertretungen. Ziel ist es, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen und die Lebens- und Arbeitsbedingungen der vertretenen Gruppe zu verbessern.