Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist. Synonym

Synonyme Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist.

voraussehbar - vorhersehbar - absehbar - prognostizierbar - erkennbar - vorhersehlich


Der Satz beschreibt ein rechtliches Kriterium zur Zurechnung von Schäden. Eine Schädigung ist einem Handelnden nur dann zuzurechnen, wenn sie aus seiner Sicht mit ziemlicher Sicherheit vorhersehbar war, solange sie noch nicht tatsächlich eingetreten ist. Es geht also um die Frage, ob ein verständiger, sorgfältiger Mensch unter den gegebenen Umständen den möglichen Schaden erkennen und berücksichtigen musste. Dieses Erfordernis der Vorhersehbarkeit spielt insbesondere im Deliktsrecht und im Vertragsrecht eine Rolle, etwa bei der Beurteilung von Fahrlässigkeit, der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder der Begrenzung des ersatzfähigen Schadensumfangs.

Kategorie: Recht


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