die Zustellung, das Ausliefern, der Versand, die Sendung, die Zusendung, die Anlieferung, die Auslieferung
die Auslieferung - die Lieferung - die Übersendung - die Übermittlung - die Zusendung - die Aushändigung - die Übergabe - die Einwurfzustellung
Die Zustellung bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Sendung, Ware oder Nachricht an den vorgesehenen Empfänger überbracht wird. Sie umfasst typischerweise den Transport durch einen Dienstleister wie Post, Kurier oder Paketdienst sowie die tatsächliche Übergabe an eine Person, einen Briefkasten oder eine Abgabestelle. Im rechtlichen Kontext meint Zustellung außerdem die formgerechte Bekanntgabe von Dokumenten, etwa von Gerichtsschreiben oder Bescheiden, mit nachweisbarem Zugang. Eine Zustellung kann persönlich, schriftlich, elektronisch oder per Einschreiben erfolgen. Entscheidend ist, dass der Empfänger das zugestellte Gut oder Dokument in seinen Machtbereich erhält und der Zugang im Zweifel belegbar ist.