erhalten, kriegen, überreicht erhalten, ausgehändigt bekommen, ausgehändigt erhalten, entgegengenommen, in Empfang genommen, zugeteilt bekommen
zugabe - extra - bonus - gratisbeigabe - zusätzliches - draufgabe - zuschlag
Eine Dreingabe ist eine zusätzliche Leistung oder Ware, die ohne gesonderte Berechnung zu einem Kauf oder Vertrag hinzugefügt wird. Sie dient meist dazu, ein Angebot attraktiver zu machen, Kunden zu gewinnen oder die Zufriedenheit zu erhöhen. Typische Dreingaben sind kleine Geschenke, zusätzliche Produkte oder Serviceleistungen, die der Käufer ohne Aufpreis erhält. Der Wert der Dreingabe kann materiell oder immateriell sein. Im Alltag begegnet man Dreingaben häufig in Werbung, Sonderaktionen oder beim Abschluss von Verträgen. Wichtig ist, dass die Dreingabe freiwillig erfolgt und nicht als eigenständiger, bezahlter Bestandteil des Geschäfts gilt.