Eigentum, Hab und Gut, Vermögen, Habe, Eigentumsrecht, Besitzstand, Besitzrecht, Anwartschaft
Beitrag - Einlage - Zuführung - Überführung - Transfer - Übertragung - Einschleusung - Integration - Einreichung - Vorlage - Einsetzung - Einführung
Einbringung bezeichnet im rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Kontext die Übertragung von Wirtschaftsgütern, Vermögenswerten oder ganzen Unternehmen in eine andere rechtliche Einheit, meist gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Typische Fälle sind die Einlage eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft oder die Übertragung von Immobilien, Beteiligungen oder sonstigen Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Ziel der Einbringung ist häufig eine steuerneutrale oder steuerlich begünstigte Umstrukturierung, die Bündelung von Vermögen oder die Anpassung der Rechtsform an wirtschaftliche Bedürfnisse. Die Einbringung unterliegt speziellen gesetzlichen Voraussetzungen und kann zivilrechtliche wie steuerliche Folgen auslösen.