Losung - Kennwort - Wahlspruch - Motto - Devise - Spruch - Schlagwort - Slogan - Spruchwort - parole d’honneur - Ehrenwort
Parole bezeichnet im rechtlichen Kontext die bedingte Entlassung einer verurteilten Person aus dem Gefängnis, bevor die volle Haftstrafe verbüßt ist. Die betroffene Person bleibt dabei unter Aufsicht und muss bestimmte Auflagen und Bedingungen erfüllen, etwa regelmäßige Meldungen bei einer Aufsichtsstelle, die Einhaltung von Kontaktverboten oder die Aufnahme einer Arbeit. Wird gegen diese Bedingungen verstoßen, kann die Person wieder in Haft genommen werden. Ziel der Parole ist es, die schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen und Rückfälle zu verhindern, während gleichzeitig die öffentliche Sicherheit geschützt wird.