Sinn - Ziel - Absicht - Bestimmung - Funktion - Nutzen - Zielsetzung - Intention - Aufgabe - Zweckbestimmung - Beweggrund - Hintergedanke - Zweckmäßigkeit
Der Begriff „Zweck“ bezeichnet den beabsichtigten Nutzen oder das angestrebte Ergebnis einer Handlung, Maßnahme oder Einrichtung. Ein Zweck gibt Orientierung, warum etwas getan, gestaltet oder eingesetzt wird. Er kann praktisch sein, etwa der Zweck eines Werkzeugs, ein bestimmtes Problem zu lösen, oder abstrakt, wie der gesellschaftliche oder persönliche Zweck eines Projekts. In rechtlichen und organisatorischen Zusammenhängen beschreibt der Zweck häufig die offiziell festgelegte Aufgabe oder Zielsetzung einer Institution, eines Vereins oder eines Vertrags. Ohne klaren Zweck fehlt Handlungen und Strukturen häufig die Richtung und Begründung.