unterstützung - hilfe - assistenz - förderung - subvention - zuschuss - mitwirkung - beteiligung - assistenzleistung - finanzielle unterstützung - kooperation - komplicenschaft - mithilfe - mittäterschaft
Beihilfe bezeichnet im rechtlichen Sinn das vorsätzliche Unterstützen einer rechtswidrigen Haupttat, etwa indem jemand einem Täter Rat gibt, Werkzeuge beschafft oder bei der Planung hilft. Der Gehilfe steht dabei neben dem Haupttäter und macht sich durch seine Hilfeleistung strafbar, ohne selbst die Haupttat auszuführen. Im verwaltungs- und sozialrechtlichen Kontext kann Beihilfe außerdem eine finanzielle Unterstützung, etwa für Krankheitskosten oder Ausbildung, bedeuten. In beiden Bedeutungen steht der Begriff für eine gezielte, nachweisbare Unterstützung, die eine Haupttätigkeit ermöglicht, erleichtert oder mitträgt.