Gebäude, Wohnhaus, Heim, Zuhause, Unterkunft, Behausung, Eigenheim, Anwesen, Domizil, Residenz, Wohnstätte, Wohnsitz, Bleibe
trennen - scheiden - auseinandergehen - auseinanderdividieren - auseinanderhalten - differenzieren - unterscheiden - separieren - auflösen - entzweien
„Geschieden“ bezeichnet den rechtlichen Zustand einer Person, deren Ehe durch ein gerichtliches Verfahren offiziell aufgelöst wurde. Die betroffenen Partner gelten danach nicht mehr als verheiratet, haben aber oft weiterhin gemeinsame rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen, etwa im Hinblick auf Unterhalt oder Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Der Begriff beschreibt sowohl den familienrechtlichen Status als auch häufig eine biografische Situation, die mit Veränderungen im Alltag, im Wohnumfeld und im sozialen Umfeld verbunden ist. Im Gegensatz zu „getrennt lebend“ ist „geschieden“ ein abschließend geregelter, rechtlich wirksamer Zustand.