jemanden überführen, jemanden entlarven, jemanden überführen der Lüge, jemanden der Tat überführen, jemandem die Schuld nachweisen, jemandem die Täterschaft nac... [mehr]
überführen - überführen der Tat - der Tat überführen - ertappen - überführen des Vergehens - überführen des Delikts - der Schuld überführen - als Täter entlarven - als schuldig überführen - einer Tat überführen
Der Ausdruck „jemanden der Tat überführen“ bedeutet, eine Person anhand stichhaltiger Beweise eindeutig als Täter einer konkreten rechtswidrigen Handlung nachzuweisen. Dies geschieht typischerweise im Rahmen von Ermittlungen oder eines Strafverfahrens, wenn Indizien, Zeugenaussagen, Geständnisse oder Sachbeweise ein stimmiges Gesamtbild ergeben, das keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft lässt. Die Überführung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zu einem Schuldspruch, unterscheidet sich jedoch von der bloßen Verdächtigung dadurch, dass die Beweislage ausreichend klar und belastbar ist. Der Begriff wird sowohl im juristischen Fachkontext als auch in der Alltagssprache verwendet.