die Erklärung, die Beschreibung, die Ausführung, die Darlegung, die Kommentierung, die Verdeutlichung, die Erläuterungsschrift, die Interpretation, die Auslegung, die nähere Beschr... [mehr]
Kommentar - Erläuterung - Anmerkung - Besprechung - Auslegung - Interpretation - Erklärung - Stellungnahme
Kommentierung bezeichnet das systematische Versehen eines Textes, Sachverhalts oder Vorgangs mit Kommentaren. Dabei werden Inhalte erklärt, eingeordnet, bewertet oder mit zusätzlichen Informationen versehen. Der Begriff wird besonders in der Rechtswissenschaft für die ausführliche Erläuterung von Gesetzestexten in Fachkommentaren verwendet, aber auch in Wissenschaft, Medien und Alltag. Eine Kommentierung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und dient dazu, Verständnis zu vertiefen, Hintergründe aufzuzeigen oder eine bestimmte Sichtweise darzulegen. Häufig ist sie Grundlage für Diskussion, Auslegung und praktische Anwendung von Texten oder Regelwerken.