gelten, stimmen, passen, der Fall sein, sich bestätigen, Gültigkeit haben
eingeschlossen sein - eingeschlossen werden - dazugehören - einbezogen sein - mit eingeschlossen sein - mitgedacht sein - mit einbezogen sein - mit umfassen - mitverstanden sein
Die Wendung „mit gemeint sein“ beschreibt den Umstand, dass eine Person, Gruppe oder Sache in einer Aussage, Kritik, Regelung oder Bemerkung eingeschlossen ist, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt wird. Sie wird häufig verwendet, wenn nachträglich klargestellt werden soll, ob jemand oder etwas von einer allgemeinen Formulierung erfasst wird, etwa in Sätzen wie: „Bin ich damit auch mit gemeint?“ oder „Du warst mit gemeint, als ich das gesagt habe.“ Der Ausdruck bewegt sich im Bereich Bedeutung, Einbeziehung und Interpretation und dient dazu, den Umfang oder Adressatenkreis einer Aussage präzise abzugrenzen.