Abriss, Rückbau, Demontage, Niederlegung, Zerstörung, Storno, Kündigung, Auflösung, Beendigung, Absetzung, Einstellung, Abkehr, Aufgabe, Abbrucharbeiten
Rücktritt - Aufgabe - Verzicht - Abdankung - Demission - Stilllegung - Beendigung - Einstellung
Niederlegung bezeichnet vor allem den formalen Akt, ein Amt, eine Funktion, ein Mandat oder einen Anspruch freiwillig und ausdrücklich aufzugeben. Sie erfolgt meist schriftlich und ist häufig an bestimmte rechtliche oder organisatorische Voraussetzungen gebunden, etwa Fristen oder Annahmeerfordernisse. Der Begriff wird vor allem im juristischen, politischen und arbeitsrechtlichen Kontext verwendet, wenn jemand eine bisher ausgeübte Rolle offiziell beendet, zum Beispiel die Niederlegung eines politischen Mandats oder die Niederlegung eines Vorstandsamtes. Im weiteren Sinn kann er auch das bewusste Aufgeben von Rechten oder Pflichten meinen, etwa durch eine entsprechende Erklärung.