leiten, führen, organisieren, koordinieren, verwalten, steuern, betreuen, regeln, in den Griff bekommen, bewältigen, handhaben, meistern
Selbstorganisation - Eigenverwaltung - autonome Verwaltung - ressortübergreifende Angelegenheiten - bereichsübergreifende Angelegenheiten - institutsübergreifende Angelegenheiten - fachunabhängige Angelegenheiten - neutral-fachliche Angelegenheiten - abteilungsübergreifende Angelegenheiten - produktunabhängige Angelegenheiten - spartenübergreifende Angelegenheiten
Der Ausdruck bezeichnet Aufgaben und Themen, die einerseits in eigener Zuständigkeit organisiert und gesteuert werden (Selbstverwaltung) und andererseits nicht an ein bestimmtes Produkt oder Fachgebiet gebunden sind. Es geht dabei um übergreifende, fachunabhängige und mehrere Produkte oder Bereiche betreffende Angelegenheiten, zum Beispiel gemeinsame Richtlinien, Standards, Prozesse oder Abstimmungen. Solche Angelegenheiten werden typischerweise zentral koordiniert oder in Gremien bearbeitet, die bereichsübergreifend zusammengesetzt sind. Ziel ist eine einheitliche, effiziente und transparente Steuerung von Themen, die viele Einheiten betreffen, ohne auf ein einzelnes Fachgebiet beschränkt zu sein.