die Vertretung, das Amt des Vertreters, die Vertreterstelle, das Vertretermandat, das Repräsentantenamt, die Repräsentantenstelle, das Repräsentantenmandat
die Vertretungsmacht - die Vollmacht - die Handlungsvollmacht - die Befugnis zur Vertretung - das Vertretungsrecht
Die Vertretungsbefugnis bezeichnet das rechtliche Können, für eine andere Person oder eine Organisation wirksam Erklärungen abzugeben und rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen. Sie legt fest, wer in welchem Umfang Verträge schließen, Willenserklärungen abgeben oder entgegennehmen und die vertretene Person nach außen rechtlich binden darf. Vertretungsbefugnis kann sich aus Gesetz (zum Beispiel bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder), aus Organstellung (etwa Geschäftsführer einer GmbH) oder aus rechtsgeschäftlicher Vollmacht ergeben. Eine Überschreitung der Vertretungsbefugnis kann zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder zu Haftungsfragen führen, wenn Dritte auf das Bestehen oder den Umfang der Befugnis vertraut haben.