die dependance, die filiale, die zweigstelle, die nebenstelle, die niederlassung, das teilbüro, das teilamt, die örtliche vertretung, die regionale vertretung
Administration - Geschäftsführung - Leitung - Organisation - Behördenapparat - Amtsstelle - Behörde - Amtsverwaltung - Bürokratie - Management - Geschäftsleitung - Büroverwaltung - Geschäftsstellenleitung
Verwaltung bezeichnet die planende, lenkende und ausführende Tätigkeit, mit der öffentliche oder private Aufgaben organisiert und umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem das Erfassen von Daten, das Treffen von Entscheidungen auf Basis von Regelwerken, das Zuweisen von Ressourcen sowie die Überwachung von Abläufen. Im öffentlichen Bereich meint Verwaltung meist Behörden und Ämter, die Gesetze anwenden und Dienstleistungen für Bürger erbringen. In Unternehmen umfasst Verwaltung z. B. Büroorganisation, Personalwesen, Finanzen und Dokumentenmanagement. Ziel der Verwaltung ist es, strukturierte, nachvollziehbare und rechtssichere Prozesse zu gewährleisten und einen geordneten Ablauf des täglichen Geschäfts sicherzustellen.