die Registrierung, die Einschreibung, der Eintrag, die Verzeichnung, die Protokollierung, die Erfassung
Reservierung - Vorbestellung - Option - Eintragung - Notierung - Vormerkposten - Vorregistrierung
Eine Vormerkung ist ein vorläufiger, rechtlich oder organisatorisch relevanter Eintrag, mit dem ein Anspruch, ein Recht oder ein Platz gesichert wird, ohne dass der endgültige Vorgang bereits vollständig abgeschlossen ist. Sie dient typischerweise dazu, eine spätere Rechtsposition zu schützen oder eine Reihenfolge festzuhalten, etwa bei Immobilien im Grundbuch, bei Anmeldelisten, Wartelisten oder terminlichen Reservierungen. Durch die Vormerkung wird für Dritte erkennbar, dass ein bestimmter Anspruch oder eine bestimmte Nutzung bereits vorgemerkt ist. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder gelöscht oder in einen endgültigen Eintrag umgewandelt werden.