die Sprachprüfung, die Sprachkontrolle, der Sprachtest, die Sprachüberprüfung, das Lektorat, der Korrekturservice, die Textprüfung, der Sprachservice
revidieren - widerrufen - annullieren - zurückziehen - stornieren - zurückrudern - zurücktreten - kassieren - aufheben - rückgängig machen - zurückverlangen - einfordern - beanspruchen - an sich nehmen
„Zurücknehmen“ bezeichnet den Vorgang, etwas rückgängig zu machen oder wieder in einen früheren Zustand zu versetzen. Man kann zum Beispiel eine Aussage zurücknehmen, wenn man sie bereut oder sie sich als falsch herausstellt. Ebenso lassen sich Entscheidungen, Zusagen oder Versprechen zurücknehmen, wenn man sie nicht mehr aufrechterhalten möchte. Im rechtlichen oder geschäftlichen Kontext kann man Anträge, Klagen oder Angebote zurücknehmen. Im Alltag bedeutet es auch, eine Ware zum Verkäufer zurückzubringen, wenn sie nicht gefällt oder fehlerhaft ist. Insgesamt drückt der Begriff aus, dass eine vorherige Handlung aufgehoben oder korrigiert wird.