Zusatzvergütung, Zusatzentgelt, Bonuszahlung, Mehrvergütung, Sondervergütung, Zusatzlohn, Zusatzgehalt, Zusatzleistung, Sonderzahlung, Bonus, Prämie
Zulage - Zuschlag - Bonus - Prämie - Zusatzvergütung - Zusatzentgelt - Sondervergütung - Sonderzahlung - Leistungszulage - Erfolgsbeteiligung - Gewinnbeteiligung - Gratifikation - Tantieme
Zusatzlohn bezeichnet eine über den vereinbarten Grund- oder Tariflohn hinausgehende Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Er kann in Form von Zuschlägen, Prämien, Boni oder Sonderzahlungen gewährt werden und ist häufig an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa besondere Leistungen, Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit. Zusatzlohn dient oft dazu, Mitarbeiter zu motivieren, besondere Belastungen auszugleichen oder die Attraktivität eines Arbeitsplatzes zu erhöhen. Rechtlich unterliegt Zusatzlohn in der Regel denselben steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen wie der reguläre Lohn, sofern nichts anderes gesetzlich geregelt ist.