kündigen, den Dienst quittieren, aus dem Dienst treten, aus dem Dienst scheiden, den Dienst verlassen, das Arbeitsverhältnis beenden, die Stelle aufgeben, ausscheiden, zurücktreten, sei... [mehr]
zurücktreten - abdanken - ausscheiden - den Rücktritt erklären - sein Amt niederlegen - das Amt aufgeben - aus dem Dienst ausscheiden
„Aus dem Amt scheiden“ bedeutet, eine offizielle Funktion oder ein öffentliches beziehungsweise privates Amt formell zu beenden. Dies kann freiwillig durch Rücktritt, Nichtwiederwahl oder Amtsniederlegung geschehen, aber auch unfreiwillig, etwa durch Abberufung, Amtsenthebung oder Ablauf einer festen Amtszeit. Der Ausdruck wird vor allem im politischen und behördlichen Kontext verwendet, etwa bei Regierungsmitgliedern, Beamten, Richtern, Vereinsvorsitzenden oder Geschäftsführern. Oft sind damit formale Verfahren, rechtliche Regelungen und Übergangsprozesse verbunden, um die Amtsübergabe zu regeln und Kontinuität in der Amtsführung sicherzustellen.