zurücktreten, abdanken, ausscheiden, den Rücktritt erklären, sein Amt niederlegen, das Amt aufgeben, aus dem Dienst ausscheiden
kündigen - den Dienst quittieren - aus dem Dienst treten - aus dem Dienst scheiden - den Dienst verlassen - das Arbeitsverhältnis beenden - die Stelle aufgeben - ausscheiden - zurücktreten - seinen Posten räumen
„Aus dem Dienst ausscheiden“ bezeichnet das formale oder faktische Ende eines Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses. Dies kann freiwillig erfolgen, etwa durch eigene Kündigung, Eintritt in den Ruhestand oder Aufhebungsvertrag, oder unfreiwillig, zum Beispiel durch Arbeitgeberkündigung oder Dienstunfähigkeit. Der Ausdruck wird sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft verwendet und umfasst in der Regel den vollständigen Austritt aus der Organisation. Mit dem Ausscheiden sind häufig arbeits- und sozialrechtliche Folgen wie Abfindung, Rentenansprüche, Resturlaub oder Zeugnisanspruch verbunden. Der Begriff betont den Statuswechsel von aktiv beschäftigt zu nicht mehr im Dienst stehend.