Ausscheiden aus dem Berufsleben Synonym

Synonyme Ausscheiden aus dem Berufsleben

in Rente gehen - in den Ruhestand treten - pensioniert werden - aus dem Arbeitsleben ausscheiden - in den Ruhestand gehen


„Ausscheiden aus dem Berufsleben“ bezeichnet den dauerhaften Beendigungszeitpunkt der eigenen Erwerbstätigkeit. Meist geschieht dies im Rahmen des gesetzlichen oder betrieblichen Renten- bzw. Pensionsbeginns, kann aber auch durch eine freiwillige vorzeitige Beendigung, etwa aus gesundheitlichen oder privaten Gründen, erfolgen. Der Begriff umfasst sowohl den formalen Schritt, ein Arbeitsverhältnis endgültig zu beenden, als auch den Übergang in eine neue Lebensphase ohne regelmäßige Berufstätigkeit. Häufig sind damit Themen wie Altersvorsorge, finanzielle Absicherung, Neuorientierung, Freizeitgestaltung und gesellschaftliches Engagement verbunden. Das Ausscheiden kann sowohl sozialrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Kategorie: Arbeit


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