zum Stillstand bringen, stoppen, anhalten, unterbinden, lahmlegen, abwürgen, abbremsen, aufhalten, blockieren, zum Erliegen kommen lassen
stilllegung - unterbrechung - stopp - ruhendstellung - aussetzung - einstellung - suspendierung - suspendierung - unterlassung - verzicht
Aussetzung bezeichnet im rechtlichen und organisatorischen Kontext das zeitweilige Anhalten, Unterbrechen oder Außerkraftsetzen einer Maßnahme, Regelung oder Verpflichtung. Häufig wird der Begriff bei der Aussetzung von Strafen, Verfahren, Fristen oder Zahlungen verwendet. Dabei bleibt die zugrunde liegende Verpflichtung grundsätzlich bestehen, ihre Durchsetzung oder Geltung wird jedoch für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen gestoppt. Der Begriff kann auch in finanzwirtschaftlichen, administrativen oder technischen Zusammenhängen auftreten, etwa bei der Aussetzung von Handel, Diensten oder Prozessen. Kennzeichnend ist stets der temporäre Charakter, nicht eine endgültige Aufhebung.