Stellungnahme, Schriftsatz, Begründungsschrift, Begründungssatz, Begründungsschreiben
Bestimmung - Lebensaufgabe - Mission - Talent - Eignung - Qualifikation - Neigung - Begabung - Passion - Leidenschaft - Rechtsmittel - Revision - Anrufung eines höheren Gerichts
Berufung bezeichnet im rechtlichen Kontext ein förmliches Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung erster Instanz. Die unterlegene Partei kann damit beantragen, dass ein übergeordnetes Gericht das Urteil oder den Beschluss in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft. Ziel ist es, mögliche Rechtsfehler oder fehlerhafte Tatsachenwürdigung zu korrigieren und so zu einem gerechteren Ergebnis zu gelangen. In vielen Rechtssystemen ist die Berufung an Fristen und bestimmte formale Anforderungen gebunden. Neben dieser juristischen Bedeutung wird der Begriff auch im übertragenen Sinn für eine als inneren Auftrag empfundene Lebens-, Arbeits- oder Glaubensaufgabe verwendet.