die Durchsetzung, die Zwangsvollstreckung, die Exekution, die Beitreibung, die Erzwingung
die Ausführungsplanung - der Ausführungsplan - der Werkplan - der Detailplan - der Konstruktionsplan - der Bauausführungsplan - der Ausführungsnachweis - die technische Ausarbeitung - die technische Detailplanung
Die Ausführungsschrift ist ein schriftliches Dokument, das als Grundlage für die Zwangsvollstreckung oder Durchsetzung eines Anspruchs dient. Sie enthält in der Regel den vollstreckbaren Inhalt, etwa ein Urteil, einen Beschluss oder einen Zahlungsbefehl, in einer Form, die von der zuständigen Behörde oder dem Gericht unmittelbar vollzogen werden kann. Häufig geht es dabei um Geldforderungen oder andere titulierte Ansprüche, die rechtlich bereits festgestellt wurden. Die Ausführungsschrift ermöglicht es Gläubigern, ihre Rechte effektiv gegenüber Schuldnern durchzusetzen, und stellt sicher, dass der staatliche Vollstreckungsapparat auf einer klar dokumentierten und rechtlich bindenden Grundlage handelt.