die Darlegung, die Ausführung, die Erläuterung, die Beschreibung, die Verdeutlichung, die Aufklärung, die Begründung, die Interpretation, die Darstellung, die Deklaration
die Darstellung - die Ausführung - die Erläuterung - die Schilderung - die Ausführung - die Beschreibung - die Präsentation - die Offenlegung - die Begründung - die Auslegung - die Erklärung - die Ausführung der Gründe - die Argumentation - die Ausarbeitung
Die Darlegung bezeichnet die ausführliche, verständliche und oft systematisch aufgebaute Darstellung eines Sachverhalts, einer Meinung oder eines Argumentes. Sie dient dazu, Inhalte nachvollziehbar zu machen, Zusammenhänge aufzuzeigen und Gründe oder Motive transparent zu erläutern. Typischerweise findet eine Darlegung in schriftlicher Form, etwa in Gutachten, Urteilen, wissenschaftlichen Arbeiten oder Stellungnahmen statt, kann aber auch mündlich erfolgen, zum Beispiel in Vorträgen oder Präsentationen. Kennzeichnend ist eine klare Struktur, in der Ausgangslage, Überlegungen und Schlussfolgerungen schlüssig geordnet und für andere prüfbar gemacht werden.