die rechtsverbindliche Fassung, die bindende Fassung, die maßgebliche Fassung, die autoritative Fassung, die rechtsgültige Fassung
die maßgebliche Fassung - die gültige Fassung - die verbindliche Fassung - die rechtsverbindliche Fassung - die autoritative Fassung - die maßgebliche Version - die gültige Version - die definitive Version - die rechtsverbindliche Version - die autoritative Version
Die verbindliche Version ist jene Fassung eines Textes, Vertrags, Dokuments oder einer Regelung, die rechtlich oder offiziell maßgeblich ist und bei Abweichungen gegenüber anderen Fassungen den Vorrang hat. Sie dient als Referenzpunkt, wenn es zu Unklarheiten, Übersetzungsunterschieden oder widersprüchlichen Formulierungen kommt. Häufig wird in Verträgen, Richtlinien, Software‑Lizenzbedingungen oder technischen Spezifikationen ausdrücklich festgelegt, welche Sprachversion oder welches konkrete Dokument als verbindlich gilt. Nur diese Version ist im Streitfall entscheidend und kann vor Gericht oder in formalen Verfahren herangezogen werden, um Rechte und Pflichten der Beteiligten zu bestimmen.