Grundstück, Besitz, Gut, Hof, Liegenschaft, Anwesenheit
Liegenschaft - Grundstücksfläche - Baugrundstück - Areal - Parzelle - Flurstück - Anwesen
Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der rechtlich als eigene Einheit im Grundbuch geführt wird. Es kann bebaut oder unbebaut sein und umfasst in der Regel auch alle fest mit dem Boden verbundenen Bestandteile, etwa Gebäude, Wege oder Einfriedungen. Grundstücke können privat oder gewerblich genutzt werden, etwa für Wohnhäuser, Landwirtschaft, Industrie oder Handel. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen, etwa zum Eigentumserwerb, zur Bebauung, zu Nutzungsarten und zu öffentlichen Lasten wie Grundsteuer. Der Wert eines Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt, Erschließung und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.