Grundstück, Besitz, Gut, Hof, Liegenschaft, Anwesenheit
Immobilie - Grundstück - Anwesen - Grundbesitz - Besitzobjekt - Objekt
Eine Liegenschaft ist ein unbewegliches Vermögensobjekt, in der Regel ein Grundstück mit oder ohne darauf befindliche Gebäude oder bauliche Anlagen. Juristisch umfasst der Begriff häufig das gesamte Grundstück inklusive aller fest verbundenen Bestandteile, wie etwa Wohnhäuser, Garagen oder Nebengebäude. Liegenschaften sind im Grundbuch eingetragen und können verkauft, vererbt oder belastet werden, zum Beispiel mit Hypotheken oder Dienstbarkeiten. Der Begriff wird vor allem im Recht, in der Verwaltung, bei Notaren sowie in der Immobilienwirtschaft verwendet und dient dort als präzise Bezeichnung für ein bestimmtes, klar abgegrenztes Grundstückseigentum.