Rückabwicklung Synonym

Synonyme Rückabwicklung

rückgängigmachung - annullierung - stornierung - aufhebung - anfechtung - rückabfertigung - rückabwicklungsgeschäft - rückführung - rückabwicklungsvorgang


Rückabwicklung bezeichnet im Recht die Rückgängigmachung eines bereits geschlossenen und teilweise oder vollständig erfüllten Vertrages. Sie erfolgt typischerweise nach Anfechtung, Rücktritt oder Widerruf, wenn der zugrunde liegende Vertrag wegen Mängeln, Täuschung, Irrtum oder anderer rechtlicher Gründe nicht fortbestehen soll. Im Rahmen der Rückabwicklung werden die empfangenen Leistungen grundsätzlich zurückgewährt, etwa Kaufpreis gegen Herausgabe der Kaufsache. Ist eine Rückgabe nicht möglich, treten Wertersatz- oder Schadensersatzansprüche an die Stelle. Ziel der Rückabwicklung ist es, die Parteien wirtschaftlich so zu stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden.

Kategorie: Recht


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