Rüge, Tadel, Ermahnung, Maßregelung, Zurechtsetzung, Kritik, Belehrung
Tadel - Vorwurf - Ermahnung - Zurechtweisung - Missbilligung - Rüge - Rüffel - Verweis
Eine Rüge ist eine ausdrückliche Missbilligung eines bestimmten Verhaltens oder einer Entscheidung. Sie wird häufig in formellen Kontexten verwendet, etwa im Arbeitsrecht, Disziplinarrecht, in Gerichtsverfahren oder in Organisationen. Mit einer Rüge wird jemand darauf hingewiesen, dass eine Pflicht verletzt, eine Regel missachtet oder eine Leistung unzureichend erbracht wurde. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen und hat je nach Kontext unterschiedliche rechtliche oder praktische Konsequenzen, etwa als disziplinarische Maßnahme, als Hinweis auf Fehler oder als Voraussetzung, um bestimmte Rechte oder Ansprüche geltend zu machen.