die Aktivierung, die Ingangsetzung, die Einschaltung, die Anlaufphase, der Start, der Betriebsstart, die Aufnahme des Betriebs, die Inbetriebsetzung
außer Betrieb nehmen - einstellen - deaktivieren - abschalten - lahmlegen - schließen - aufgeben - außer Kraft setzen
Stilllegen bedeutet, den Betrieb einer Anlage, Maschine, eines Fahrzeugs, Unternehmens oder einer Infrastruktur ganz oder für längere Zeit einzustellen. Dabei wird die bisherige Nutzung offiziell beendet, oft verbunden mit technischen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen, etwa dem Trennen von Versorgungsleitungen, der Sicherung von Gefahrenquellen und der Dokumentation gegenüber Behörden. Der Begriff wird häufig in technischen, industriellen und verwaltungsrechtlichen Zusammenhängen verwendet, zum Beispiel beim Stilllegen von Fabriken, Kernkraftwerken, Bahnstrecken oder Konten. Im Unterschied zu einer kurzen Pause ist das Stilllegen in der Regel langfristig angelegt und kann auch endgültig sein.