die Vertretungsmacht, die Vollmacht, die Handlungsvollmacht, die Befugnis zur Vertretung, das Vertretungsrecht
Verfügungsbefugnis - Verfügungsrecht - Verfügungsgewalt - Verfügungsbefugtheit
Die Verfügungsberechtigung bezeichnet die rechtliche Befugnis einer Person oder Stelle, über bestimmte Gegenstände, Rechte, Konten oder Daten wirksam zu verfügen. Wer verfügungsberechtigt ist, darf rechtsverbindliche Handlungen vornehmen, etwa Verträge abschließen, Zahlungen anweisen, Vermögenswerte übertragen oder Dokumente unterzeichnen. Die Verfügungsberechtigung kann sich aus Gesetz, Vertrag, Vollmacht, Geschäftsordnung oder Organstellung ergeben und ist häufig in Kontovollmachten, Handelsregistern oder internen Richtlinien festgelegt. Sie kann inhaltlich, zeitlich oder betragsmäßig begrenzt sein und ist im Unternehmens- wie auch im Privatbereich zentral für eine klare Regelung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.