lügen, täuschen, schwindeln, jemanden belügen, falsche Angaben machen, die Unwahrheit sagen, bewusst irreführen, wissentlich falsche Angaben machen, vorsätzlich falsche Angabe... [mehr]
lügen - täuschen - betrügen - schummeln - flunkern - irreführen - Wahrheit verfälschen - Unwahrheiten verbreiten - falsche Tatsachen vorspiegeln - etwas erdichten - etwas erfinden - faktenwidrige Angaben machen - wissentlich falsche Angaben machen - vorsätzlich täuschen - bewusst täuschen
„Vorsätzlich falsche Angaben machen“ bedeutet, bewusst und mit Absicht Unwahrheiten oder verfälschte Informationen zu äußern, obwohl man es besser weiß. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen, etwa in Formularen, Verträgen, Bewerbungen, offiziellen Erklärungen oder gegenüber Behörden und Gerichten. Der Kern ist die zielgerichtete Irreführung anderer, häufig um sich selbst oder Dritte zu bevorteilen oder Nachteile abzuwenden. Im rechtlichen Kontext kann ein solches Verhalten strafbar sein, zum Beispiel als Betrug oder Urkundenfälschung, und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, etwa Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.