Zusammenschluss, Zusammenschluss, Zusammenschluss, Zusammenschluss, Zusammenschluss
Vereinigung - Vereinigungsvorgang - Fusion - Zusammenschlussaktion - Bündelung - Vereinigungskraft - Vereinigungsschritt - Konzentrierung - Konsolidierung - Vereinigungsvorhaben - Allianzung - Verbundbildung - Koalition - Vereinigungsvorstoß - Vereinigungsvorgang
Ein Zusammenschluss bezeichnet die Vereinigung von zwei oder mehr bislang selbstständigen Einheiten zu einer gemeinsamen Einheit mit einem gemeinsamen Ziel. Dies kann Unternehmen, Organisationen, Vereine, Gruppen oder auch Staaten betreffen. Typische Formen sind etwa Fusionen von Firmen, Bündnisse zwischen Organisationen oder Kooperationen, bei denen Ressourcen, Wissen oder Strukturen geteilt werden. Ziel eines Zusammenschlusses ist häufig, Kräfte zu bündeln, effizienter zu arbeiten, Wettbewerbsvorteile zu erzielen oder gemeinsame Interessen besser durchsetzen zu können. Ein Zusammenschluss kann rechtlich verbindlich oder lockerer organisiert sein, je nach Art und Zweck der Zusammenarbeit.