berechtigt sein, befugt sein, bevollmächtigt sein, autorisiert sein
Befugnis - Vollmacht - Berechtigung - Autorisierung - Legitimierung - Mandat - Kompetenz - Erlaubnis - Lizenz - Genehmigung
Ermächtigung bezeichnet die formelle oder informelle Einräumung von Befugnissen an eine Person oder Institution, um bestimmte Handlungen rechtmäßig und verbindlich vornehmen zu können. Sie kann durch Gesetz, Vertrag, Vollmacht, Beschluss oder interne Richtlinien erfolgen und legt fest, was jemand tun darf, für wen er handelt und in welchem Umfang Entscheidungen getroffen werden dürfen. Im rechtlichen Kontext grenzt die Ermächtigung Zuständigkeiten ab und schafft Klarheit über Verantwortung und Haftung. In Organisationen und Unternehmen beschreibt sie zudem die Übertragung von Entscheidungskompetenzen, um Prozesse effizienter und klar strukturiert zu gestalten.